Aktuelles

Halbtages-Seminar: Der sichere Fangschuss am 14.04.2023

Datum: 14.04.2023
Uhrzeit: 16:00 – 20:00 h
Ort: Euroshot, Gewerbestr. 10, 71144 Steinenbronn
Thema: Der sichere Fangschuss
Referent: German Kälberer und Simon Keck
Veranstalter: JGHV LV Baden-Württemberg e.V.
Anmeldungen unter: https://jghv-info.de/230414
Anmeldeschluss: 31.03.2023, sofern nicht vorher ausgebucht (max. 30 Teilnehmer)
Details: https://jghv-bw.de/wp-content/uploads/2023/02/Der_sichere_Fangschuss.pdf

Richteranwärter-Seminar des JGHV LV BW am 12.02.2023

Datum: 12.02.2023
Uhrzeit: 9:00 h
Ort: Raum Stuttgart oder Heilbronn – wird bei Anmeldung bekannt gegeben
Thema: Richteranwärter-Seminar
Referent: Dr. Grimminger, Lochbühler, Reents, Schlecht
Veranstalter: JGHV LV Baden-Württemberg e.V.
Anmeldungen unter: https://jghv-info.de/ra2023
Anmeldeschluss: 08.02.2023, sofern nicht vorher ausgebucht
Stand 31.12.2022

 

Tagesseminar JGHV Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Thema:  Notversorgung schwer verletzter Jagdhunde im Jagdeinsatz.

Ziel des Seminars ist, die Teilnehmer so weiterzubilden und zu befähigen, dass sie in einem Ernstfall den eigenen Hund soweit stabilisieren können, dass er noch lebend die rettende Tierarztpraxis erreicht. Der Focus liegt dabei auf Thoraxverletzungen, Verletzungen des Bauchraums mit Eröffnung, die Versorgung lebensbedrohlicher Blutungen und die Notbehandlung von gefährlichen Überhitzungs- und Hydrationsproblemen.

Das Seminar wird in Theorie und Praxis durchgeführt, die praktischen Übungen erfolgen an gegen Fuchsbandwurm zuvor tiefgefrorenen Füchsen.

Referent Dr. Christian Neitzel + 2 erfahrene Sanitäter/Ärzte als Helfer für den Praxisteil
Dr. Neitzel ist Schweißhundeführer, Chirurg und Arzt der Bundeswehr mit Einsatzerfahrung.
Zum Einsatz- und Behandlungsspektrum der Bundeswehrärzte gehört auch die Notversorgung bis hin zur Notoperation von Diensthunden der Bundeswehr im Einsatz.

Termin 16.7.2022 10.00 bis 16.00 Uhr

Veranstaltungsort:

TCRH Training Center Retten und Helfen GmbH
Luttenbachtalstr. 30
74821 Mosbach

Anmeldeschluss: 30. Juni 2022, begrenzt auf 30-40 Teilnehmer

Anmeldung erforderlich unter: https://jghv-info.de/seminar22

Kosten: 30 Euro je Teilnehmer inklusive Mittagessen

Stand 11.05.2022

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Richteranwärter-Seminar des JGHV LV BW am 26.02.2022

Datum: 26.02.2022
Uhrzeit: 9:00 h
Ort: SV-Vereinsheim, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Im Stützle 7
Thema: Richteranwärter-Seminar
Referent: Grimminger, Lochbühler, Reents, Schlecht
Veranstalter: JGHV LV Baden-Württemberg e.V.
Anmeldungen unter: https://jghv-info.de/2022-02-26
Anmeldeschluss: 19.02.2022, sofern nicht vorher ausgebucht
Stand 20.10.2021

 

Richterfortbildung JGHV LV BW und VDW BW Nord am 12.02.2022

Datum: 12.02.2022
Uhrzeit: 9:00 h
Ort: Online
Thema: Richten auf der GP VDW, PO Wasser, Stuttgarter Vereinbarung 2017
Referent: Bernd Wengert, Wilfried Schlecht
Veranstalter: JGHV LV Baden-Württemberg und VDW BW Nord
Anmeldungen unter: https://jghv-info.de/2022-02-12
Anmeldeschluss: 05.02.2022, sofern nicht vorher ausgebucht
Stand 18.01.2022

Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden

Die  aktuellen Corona-Regelungen und jagdlichen Belange des LJV Baden-Württemberg finden sich hier unter Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden auf der Seite des LJV BW.

Stand 10.05.2021

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Richterfortbildung JGHV Landesverband Baden-Württemberg e.V.
in Kooperation mit Klub für Bayerische Gebirgsschweißhunde e.V.

Datum: 30.05.2021
Uhrzeit: 9:00 h
Ort: Online
Thema: Neue PO KBGS – Hauptprüfung auf Rehwild, Nachsuchen mit Richterbegleitung unter Tierschutzaspekten
Referent: 1. Richterobmann KBGS Christian Schäfer
Veranstalter: JGHV LV Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem KBGS
Anmeldungen unter: www.jghv-info.de/2021-05-30
Anmeldeschluss: 23.05.2021, sofern nicht vorher ausgebucht
Sonstiges: Teilnehmerzahl ist auf 40 Teilnehmer begrenzt

Die Richterschulung wird mit Zoom durchgeführt.

Alle Teilnehmer, die sich über den Link www.jghv-info.de/2021-05-30 angemeldet haben, erhalten spätestens bis zu 24. Mai 2021 eine E-Mail mit den Informationen, wie sie an der Online-Richterfortbildung teilnehmen können.
Für die Teilnahme ist ein Gerät (PC, Tablet, im Notfall auch Smartphone) erforderlich, das für eine Videokonferenz mit Zoom geeignet ist und sowohl mit Kamera als auch mit Mikrofon und Lautsprecher ausgerüstet ist.
Die Teilnahme ohne Kamera kann nicht als Fortbildung anerkannt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Christan Schäfer unter christian.schaefer@kbgs.de zur Verfügung.
Da die Fortbildung online stattfindet, erhalten auch die Richteranwärter eine Teilnahme­bescheinigung Formblatt 65 anstatt der Eintragung in den Richteranwärterausweis. Dies ist mit dem JGHV abgestimmt.
Bitte halten Sie für stichprobenhafte Identitätskontrollen während der Fortbildung Ihren Richter- bzw. Richteranwärterausweis und einen Lichtbildausweis bereit.

Hier die Ausschreibung als Download: Ausschreibung Richterschulung KBGS

Stand 04.05.2021
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Richterfortbildung am 08.05.2021 abgesagt.
Ersatztermin am 08.06.2021 als Online-Richterschulung.

Datum: 08.06.2021
Uhrzeit: 18:30 h
Ort: Online
Thema: Richten und Führen auf der HZP
Referent: Karl Walch
Veranstalter: JGHV-Landesverband Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem DL Verein Baden-Württemberg
Anmeldungen unter: http://jghv-info.de/2021-06-08
Anmeldeschluss: 01.06.2021, sofern nicht vorher ausgebucht
Sonstiges: Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Teilnehmer begrenzt

Die Richterschulung wird mit Teams durchgeführt. Alle Teilnehmer, die sich über den Link http://jghv-info.de/2021-06-08 angemeldet haben, erhalten spätestens bis zu 04. Juni 2021 eine E-Mail mit den Informationen, wie sie an der Online-Richterfortbildung teilnehmen können. Der Link steht Ihnen unten auch als QR-Code zur Verfügung.
Für die Teilnahme ist ein Gerät (PC, Tablet, im Notfall auch Smartphone) erforderlich, das für eine Videokonferenz mit Teams geeignet ist und sowohl mit Kamera als auch mit Mikrofon und Lautsprecher ausgerüstet ist.
Die Teilnahme ohne Kamera kann nicht als Fortbildung anerkannt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Karl Walch unter mail@karlwalch.de zur Verfügung.
Da die Fortbildung online stattfindet, erhalten auch die Richteranwärter eine Teilnahme­bescheinigung auf Formblatt 65 anstatt der Eintragung in den Richteranwärterausweis. Dies ist mit dem JGHV abgestimmt.
Bitte halten Sie für stichprobenhafte Identitätskontrollen während der Fortbildung Ihren Richter- bzw. Richteranwärterausweis und einen Lichtbildausweis bereit.
Karl Walch, 1. Vorsitzender DL Verein Baden-Württemberg
Stand 04.05.2021

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Vorstand und Beirat des JGHV-LV BW empfehlen Obergrenze von 10 Personen je Prüfung und je Ausbildungsgruppe

Die Lage bzgl. Corona ist immer noch schwierig und gefährlich! Erfreulicherweise dürfen wir unsere anstehenden Prüfungen durchführen.  Trotzdem gilt, dass wir alle zumutbaren Mittel und Wege nutzen müssen, um ein Infektionsrisiko so weit als möglich auszuschließen.

Eine geeignetes Mittel dazu ist es die Anzahl der möglichen Kontakte so weit als möglich zu reduzieren. Dies kann z.B. durch Aufteilung einer größeren Prüfungen in mehrere kleinere Prüfungen mit je max. 10 Teilnehmer erreicht werden. Ohne Zweifel wird durch die Aufteilung in kleinere Prüfungen das Infektionsrisiko insgesamt reduziert, was den Mehraufwand voll rechtfertigt. Es ist unsere Pflicht, das Risiko für alle Beteiligten so gering als möglich zu halten. Wenn dies durch organisatorische Maßnahmen einfach möglich ist, darf es gar keine Frage sein, ob man das umsetzt. Die Verantwortung wegen des höheren Verwaltungsaufwandes das Leben eines oder mehrerer Prüfungsteilnehmer zu gefährden, kann niemand ernsthaft tragen wollen.

In diesen Zeiten muss das oberste Gebot immer sein, die Gefährdung unserer Mitglieder und Prüfungsteilnehmer zu minimieren. Die maximale Ausnutzung der rechtlichen Vorgaben, entgegen der eigentlichen Intention, gefährdet nicht nur den Fortbestand solcher Regelungen sondern, noch viel wichtiger, auch Menschenleben.

Aus diesen Gründen sprechen Vorstand und Beirat geschlossen, bis auf weiteres, die dringende Empfehlung für eine Obergrenze von 10 Personen bei Prüfungen und bei Ausbildungsgruppen aus.

Wir appellieren an Sie, die anliegenden „Hinweise zur Aufteilung von Prüfungen“ ebenso wie die „Corona-Hygienerichtlinien des JGHV“ voll umfänglich umzusetzen!

Lassen Sie uns gemeinsam beweisen, dass wir verantwortungsvoll agieren und dass das in uns gesetzte Vertrauen gerechtfertigt ist.
Ausbildung und Prüfung unserer Jagdgebrauchshunde sind außerordentlich wichtig, aber die Gesundheit der Teilnehmer steht immer im Vordergrund!

Beste Grüße, viel Gesundheit und Waidmannsheil!
Vorstand und Beirat
JGHV Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Corona-Hygienerichtlinien

Hinweise zur Aufteilung von Prüfungen BW

Stand 13.03.2021

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Frühjahrsprüfungen und Hundeführerlehrgänge

Liebe Vertreter der Mitgliedsvereine des JGHV Landesverbandes Baden-Württemberg,
sehr geehrte Damen und Herren,

als Ergebnis mehrfacher Besprechungen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat dieses gestern Abend die unten angefügten Hinweise unter anderem für die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden veröffentlicht.
Auf dieser Grundlage können wir unter unbedingter Einhaltung des Infektionsschutzes und der AHA+L Regeln unsere geplanten Prüfungen in Baden-Württemberg durchführen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit besonders betonen, dass die vorliegenden Hygieneempfehlungen des JGHV einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben, dass wir eine solche Regelung erhalten konnten.
Auch im Namen unseres JGHV Präsidenten bitte ich Sie, seien Sie verantwortungsvoll, halten Sie sich an die Empfehlungen des JGHV und führen Sie die Prüfungen im kleineren Rahmen durch. Der Mehraufwand ist vertretbar und der Zugewinn an Sicherheit durch Minimierung des Infektionsrisikos erheblich.
Das Vertrauen des MLR in das Verantwortungsbewusstsein des JGHV Landesverbandes BW und seiner Mitgliedsvereine, war die Grundlage für diese Entscheidung! Lassen Sie uns beweisen, dass wir dieses Vertrauen verdient haben. Es wäre nicht auszudenken, wenn durch fahrlässiges Verhalten und Durchführung von unnötigen Großveranstaltungen eine unserer Prüfungen zum Corona-Hotspot würde.
Als Ergebnis unserer Besprechungen mit dem MLR sind unter strikter Einhaltung der Hygienevorschriften auch Hundeführerlehrgänge für Führer von Jagdgebrauchshunden erlaubt. Auch hier gilt es nicht die Grenzen des Erlaubten zu suchen, sondern ausnahmslos das Vernünftige umzusetzen.
Ich wünsche Ihnen allen viel Erfolg mit Ihren Frühjahrsprüfungen und hoffe, dass alle Beteiligten gesund bleiben.

Beste Grüße, viel Gesundheit und Waidmannsheil
Wilfried Schlecht

P.S. Anliegend führe ich Ihnen noch den vom MLR veröffentlichten Text und den zitierten §10 der der CoronaVO auf.

Auszug Hinweise MLR vom 9.3.21, hier:
Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden

Jagdausübungsberechtigte Personen sind verpflichtet, für eine unverzügliche und fachgerechte Nachsuche krank geschossener, schwerkranker oder auf andere Weise schwer verletzter Wildtiere auch über die Grenze des Jagdbezirks hinaus zu sorgen. Bei Such- und Bewegungsjagden sowie bei jeglicher Bejagung von Federwild, mit Ausnahme der Beizjagd, sind geeignete Jagdhunde mitzuführen und zur Nachsuche zu verwenden. Für sonstige Nachsuchen sind brauchbare Jagdhunde bereitzuhalten und einzusetzen, wenn es nach den Umständen erforderlich ist, § 38 JWMG.

Jagdhunden kommt daher bei der waidgerechten und gesetzeskonformen Jagd eine große Bedeutung zu. Die zur Tierseuchenprävention (vor allem Afrikanische Schweinepest) und zur Verhinderung von Wildschäden notwendigen Bewegungsjagden, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 10 Absatz 4 CoronaVO dienen, können ohne brauchbare Jagdhunde nicht durchgeführt werden.

Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden im Sinne des § 17 Durchführungsverordnung JWMG sind Veranstaltungen, die gemäß § 10 CoronaVO zulässig sind, sofern nicht mehr als 100 Personen daran teilnehmen. Der in § 10 CoronaVO beschriebene Infektionsschutz und die AHA+L-Regeln sind unbedingt einzuhalten.

Es wird empfohlen, die Durchführung vorab mit den zuständigen Behörden am Ort der Veranstaltung abzustimmen.

 – und hier der §10 der aktuellen CoronaVO
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210307_6.CoronaVO.pdf

  • 10 Sonstige Veranstaltungen

(1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, deren Durchführung bereits nach § 9 Absatz 1 zulässig ist.

(3) Untersagt sind 1. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, insbesondere Veranstaltungen der Breitenkultur, sonstige Kunst- und Kulturveranstaltungen und Tanzveranstaltungen, einschließlich Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben; Spitzen- oder Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden, 2. sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Betracht.

(4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind, sowie auf Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren, sowie Studieneignungstests.

(5) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.
(Stand 10.03.2021)

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Pilotveranstaltung Richterfortbildung und Richteranwärterseminar
online im Februar 2021 

Ausschreibung Online-Seminare JGHV

Die Termine finden Sie auch auf der Seite Termine!

Leider sind beide Seminare bereits ausgebucht.

06.01.2021

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Liebe Jagdgebrauchshundefreunde,

nun ist es soweit, die Weihnachtszeit ist da.

2020 war kein Jahr, wie man sich es wünscht. Nicht im Privaten und nicht im Beruf, und auch nicht im Verein! Die vielen Einschränkungen waren und sind eine außerordentliche Belastung.

Aber in schwierigen Zeiten hält man oft besser zusammen und es fällt oft leichter die wirklich wichtigen Dinge des Lebens zu erkennen. Der Wert von Freundschaften und einem gutem Umgang miteinander ist uns wieder bewusster geworden. Vielleicht können wir auf diese Weise doch noch etwas Gutes aus der Corona-Zeit gewinnen.

Aber, auch wenn die Weihnachtstage traditionell für einen Rückblick auf das vergangene Jahr genutzt werden, möchte ich unser Augenmerk auf die Zukunft richten.  

Hoffen wir alle zusammen, dass uns das neue Jahr eine positive Entwicklung bringt, dass wir im Laufe des neuen Jahres langsam wieder Möglichkeiten haben werden, die Dinge vereint und vor Ort anzupacken. Gleich wie lange es dauern wird, ich für meinen Teil freue mich schon heute sehr darauf, wenn wir uns in einem intakten und friedvollen Vereinsleben wieder persönlich treffen dürfen und schöne gemeinsame Stunden zusammen erleben werden.

Bis dahin wünsche ich Euch und Euren Angehörigen ein frohes Weihnachtsfest, ein gesundes und glückliches neues Jahr, sowie viel Waidmannsheil und Wachtelheil.

Liebe Grüße und Waidmannsheil,
Wilfried Schlecht

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Spürnasen helfen im Kampf gegen Schweinepest

Spürnasen helfen im Kampf gegen ASP

Stand 19.11.2020

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Ab 2.11.2020 gilt eine neue Verordnung bzgl. Corona!

Die dynamische Lage und das hohe Infektionsgeschehen führten zu einem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung.
Betroffen von den Einschränkungen sind in erster Line alle Arten von Versammlungen, die der Unterhaltung dienen!

Nun ist Jagd zwar für die meisten von uns eine Aufgabe, der wir uns mit Leidenschaft widmen, doch ganz sicher dient Jagd nicht in erster Linie der Unterhaltung. Das bedeutet, ebenso wie z.B. Mitgliederversammlungen, sind Gesellschaftsjagden oder Jagdgebrauchshundeprüfungen nicht von dem aktuellen Versammlungsverbot betroffen

Nach der am 2.11. gültigen Corona-VO es Landes Baden-Württemberg $1a sind Versammlungen, die der Unterhaltung dienen, im November nicht erlaubt. Das trifft jedoch weder auf die Ausbildung noch auf die Prüfung von Jagdgebrauchshunden zu, wie auch nicht auf die Durchführung von Bewegungsjagden.

Noch nicht eindeutig ist aus meiner Sicht, wie es sich bzgl. der Übernachtungen im Zusammenhang mit einer Gesellschaftsjagd oder Hundeprüfung verhält. Wir werden versuchen, hierzu kurzfristig eine Klärung herbeizuführen.

In der Anlage sende ich Ihnen ein Schreiben des MLR, das nochmal die eindeutige Rechtslage zur Durchführung von Gesellschaftsjagden untermauert.

Hinweise Drückjagden nach CoronaVO Stand 01.11.2020

Muster Hygienekonzept DJ Stand 01.11.2020

Liebe Vertreter der Mitgliedsvereine,
bitte informieren Sie auch Ihre Mitglieder.

Jagden sind grundsätzlich möglich. Wer die Notwendigkeit sieht, eine Jagd in diesem für viele Menschen stark eingeschränkten Monat November durchzuführen, kann und darf dies mit einem angemessenen Hygienekonzept auch tun. Wenn eine Jagd durchgeführt wird, sollte dies auch so effizient wie möglich geschehen. Es macht keinen Sinn eine Jagd durchzuführen, wenn dann am Ende die Hälfte der Teilnehmer fehlt.

Wenn die Jagden stattfinden und ein geeignetes Hygienekonzept dargelegt wird, sollten wir auch unsere Zusagen einhalten.  Andererseits sollte sich jeder Jagdveranstalter sorgfältig hinterfragen, ob die jeweilige Jagd wirklich in diesem Monat stattfinden soll und muss.

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Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden in Baden-Württemberg – auch im Revier unter Auflagen möglich!


Stand: 15.06.2020

Mit Wirkung zum 15. Juni 2020 tritt wieder eine neue Version der Corona-Verordnung in Kraft. Eine Änderung zum 29. Juni 2020 ist bereits veröffentlicht.
Außerdem sollen am 23. Juni 2020 weitere Änderungen im Rahmen einer neu gefassten konsolidierten Corona-Verordnung beschlossen werden, die ebenfalls zum Monatsende in Kraft treten sollen.

Die Lage bzgl. des SARS-CoV-2 Virus in Baden-Württemberg, Deutschland und der ganzen Welt ist weiterhin sehr dynamisch und von Ungewissheit geprägt. Demzufolge werden sich vermutlich auch weiterhin die Vorordnungen und Regelungen wiederholt und in relativ kurzen Abständen verändern.

Wir werden Sie zwar über wesentliche Änderungen, die unser Vereinsleben, die Ausbildung in Hundeführerkursen und das Abhalten von Prüfungen betreffen, weiterhin informieren, möchten Sie jedoch trotzdem auffordern, die Änderungen der Rechtslage selbst aktiv im Auge zu behalten.
(z.B. unter www.baden-wuerttemberg.de)

Grundsätzlich gilt: Die in der CoronaVO dargestellten Maßnahmen des Infektionsschutzes (Abstandsregelungen, Vermeidung von Personenansammlungen, Mund-Nasenbedeckung, Alltagsmaske) werden, auch wenn diese im Einzelfall nicht vorgeschrieben sein sollten, von der Landesregierung dringend empfohlen.

Konkret gelten für unseren Übungs- und Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg in der Jagdgebrauchshundeausbildung folgende Regelungen:

Letztlich sind sowohl die allgemeine Corona-Verordnung des Landes als auch in Teilen die Coronoa-Verordnung Sportstätten zu beachten

Grundsätzlich sind seit 15. Juni 2020 in Baden-Württemberg im öffentlichen Raum wieder Gruppen bis zu 10 Personen und außerhalb des öffentlichen Raum bis zu 20 Personen gestattet.

Bei Trainingsgruppen gilt jedoch weiterhin, dass der Abstand von 1,5m eingehalten werden soll, und bei Trainingseinheiten mit Laufwegen je Teilnehmer 40 qm zur Verfügung stehen sollen.

Wie bereits oben ausgeführt, sollen diese zum Teil nicht konsistenten Regelungen in einer neuen Verordnung, die am 23. Juni beschlossen und zu Ende Juni in Kraft treten soll, zusammengefasst werden.

Bis dahin möchte ich Sie bitten, in den Ausbildungskursen und bei den evtl. schon stattfindenden Prüfungen die Abstandsregelungen weiterhin zu beachten.

Auch ist es weiterhin erforderlich, die Namen aller Trainings- beziehungsweise Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, sowie den Namen der verantwortlichen Person in jedem Einzelfall zu dokumentieren.

Mit Gruppen von 10 Personen im öffentlichen Raum und 20 Personen außerhalb des öffentlichen Raums können wir mit geeigneten organisatorischen Maßnahmen und einem gewissen Mehraufwand sowohl unsere Ausbildungskurse als auch unsere Prüfungen vollständig abbilden. Hoffen wir, dass es so bleibt!

Zu unseren Vereinsveranstaltungen:

Aktuell sind Veranstaltungen bis 99 Personen (ohne das technische oder künstlerische Personal) unter vielfältigen Hygieneauflagen erlaubt. Es ist angekündigt, dass es hier am 23. Juni Erleichterungen beschlossen werden sollen.

Bei den Fragen zu Fristen, erforderlichen Wahlen, satzungsgemäß vorgeschriebenen Versammlungen u.v.m. hat sich durch das Covid-19-Abmilderungsgesetz vieles geändert.

So ist es auch ohne entsprechende Regelung in der Satzung möglich, Mitgliedern die Teilnahme an einer Versammlung und die Ausübung ihrer Mitgliederechte im Wege der elektronischen Kommunikation oder über schriftliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Bei anstehenden Wahlen besteht keine Gefahr, dass eine Amtszeit abläuft, ohne dass ein Nachfolger gewählt wurde. Durch das Gesetz wurde geregelt, dass die Vorstände auch ohne eine entsprechende Satzungsregel solange im Amt bleiben, bis eine Wiederwahl oder die Wahl eines Nachfolgers oder eine Abberufung erfolgt.

Die aktuelle Entwicklung gibt Grund zur Hoffnung, dass es von der Rechtslage möglich sein wird, die fälligen Versammlungen zumindest mit bis zu 99 Teilnehmern vernünftig abhalten zu können. Offen bleibt die Frage, wie es bei Veranstaltungen mit über 100 Personen weitergehen wird.
Im Hinblick auf die Risiken einer Veranstaltung mit vielen überregional angereisten Teilnehmern lohnt es sich jedoch in jeder Versammlungsgröße, je nach Brisanz der anstehenden Themen, auch darüber nachzudenken, ob man vielleicht eine virtuelle Sitzung auf Basis einer Videokonferenz oder eines Onlinestreamings mit schriftlicher Stimmabgabe in Betracht ziehen möchte.

Und auch heute noch eine persönliche Anmerkung zum Schluss:
ab morgen gibt es die Corona-Warn-App! https://www.coronawarn.app/de
Diese App wird nicht das Allheilmittel sein, sie kann nur ein Baustein sein, aber ein wichtiger Baustein! Doch den größten Nutzen wird die App nur dann zeigen können, wenn möglichst viele Menschen diese App auch nutzen!
Gestern hat mir jemand geschrieben, er sei noch unschlüssig, ob er die App installieren wird.
Meine Antwort war:
Was gibt es da abzuwägen, der einzige potentielle Nachteil ist ein geringfügig höherer Stromverbrauch!
Ansonsten ist es im schlimmsten Fall zwecklos, und im besten Fall rettet es Leben, möglicherweise auch Deines oder das Deiner Freunde!
Wenn etwas nichts kostet und nichts schadet, aber das Potential hat, Leben zu retten, fällt mir die Entscheidung ausgesprochen leicht.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, auch mitzumachen und die App zu nutzen!
Die bessere Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten wird uns helfen, das Risiko einer unkontrollierbaren weiteren Infektionswelle zu verringern und der sogenannten „Normalität“ wieder ein kleines Stückchen näher zu kommen!

Nur zusammen kommen wir weiter!

Beste Grüße, viel Gesundheit und Waidmannsheil!
Wilfried Schlecht
Vorsitzender
JGHV Landesverband Baden-Württemberg e.V.

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Ausbildung von Jagdgebrauchshunden in Baden-Württemberg – auch im Revier möglich!


Stand: 13.05.2020

Inzwischen haben wir auf unsere Anfrage hin eine Klarstellung vom MLR enthalten, in der nun die Durchführung von Hundeführerkursen für Jagdgebrauchshunde in Kleingruppen im Jagdrevier geregelt ist. Wir möchten uns an dieser Stelle beim MLR für die schnelle Unterstützung herzlich bedanken!

Aufgrund der besonderen Dynamik der Situation ist auch weiterhin mit kurzfristigen und wiederholten Änderungen der Corona-Verordnungen und damit der für uns gültigen Regelungen zu rechnen. Bitte behalten Sie deshalb Änderungen der Rechtslage aktiv im Auge.

Grundsätzlich gilt: Die in der CoronaVO dargestellten Maßnahmen des Infektionsschutzes (Abstandsregelungen, Vermeidung von Personenansammlungen, Mund-Nasenbedeckung, Alltagsmaske) werden, auch wenn diese im Einzelfall nicht vorgeschrieben sein sollten, von der Landesregierung dringend empfohlen.

Konkret gelten für unseren Übungs- und Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg in der Jagdgebrauchshundeausbildung folgende Regelungen:

Die Hundeausbildung ist in ungedeckten öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten (Freiluftsportanlagen) nach den nachstehenden Maßgaben des § 1 Absatz 2 CoronaVO Sportstätten zulässig:
· Es muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
· Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen (inkl. Kursleiter) erfolgen.
· Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der vorgenannten Regeln verantwortlich ist.
· Die Namen aller Trainings- beziehungsweise Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.
· Die benutzten Gegenstände, müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden, wenn sie an andere Personen ausgehändigt bzw. von mehreren Personen genutzt werden.
· Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten; falls Sanitäreinrichtungen vorhanden sind, sind die unter „Anhang allgemeine Regeln“ angeführten Punkte zu beachten.

Übungen im Jagdrevier:

Bei Übungseinheiten zur Jagdhundeausbildung im Revier sind nach der Corona-Verordnung Sportstätten vom 10. Mai nun auch außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mehr als fünf Personen im Revier zulässig, wenn die Übung so gestaltet ist, dass für Übungsgruppen von jeweils maximal 5 Personen mindestens jeweils (pro Gruppe) 1000 qm zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gelten auch für solche Übungen die oben dargestellten Regelungen des § 1 der Corona-Verordnung Sportstätten.

Was bedeutet das für uns?

Wir können in Baden-Württemberg unter Beachtung der Auflagen unsere Hunde sowohl in entsprechenden Ausbildungsstätten als auch im Jagdrevier in Kleingruppen bis zu fünf Personen inkl. Kursleiter ausbilden!
Bei den Übungseinheiten im Revier ist darauf zu achten, dass wir uns mit der Gruppe nicht auf Wegen oder Straßen aufhalten, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind!

Natürlich bedeutet die Einschränkung auf Kleingruppen einen deutlichen Mehraufwand, aber diese Einschränkung betrifft nahezu alle nicht beruflichen Bereiche im ganzen Bundesland, damit eben auch uns. Durch die Möglichkeit zu gegebener Zeit mit den Gruppen ins Revier zu gehen, ist dennoch sichergestellt, dass wir die Hunde bzw. Hundeführer in allen Belangen der Jagdgebrauchshundeausbildung anleiten und unterstützen können.

Dies ist ein wichtiger Schritt, der uns auch die Chance eröffnet, nach hoffentlich bis dahin weiteren Erleichterungen, die Hunde im Herbst entsprechend prüfen zu können.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten, und unterstützen Sie die Ausbilder dabei, die Hundekurse in Kleingruppen zu organisieren. Wenn wir genügend erfahrene Hundeführer als Helfer finden, die in den Hundekursen jeweils eine Kleingruppe übernehmen können, wird es uns zusammen gelingen, auch unter den besonderen Schwernissen durch die Coronakrise, unsere Hundeführer erfolgreich dabei zu unterstützen, aus ihrem jungen Hund einen brauchbaren, gut ausgebildeten Jagdgebrauchshund zu formen. Helfen Sie mit!

Beste Grüße, viel Gesundheit und Waidmannsheil!
Wilfried Schlecht
Vorsitzender
JGHV Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Anhang allgemeine Regeln
· Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
· Falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
· Umkleiden und Sanitärräume bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
· In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern dies nicht gewährleistet ist, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.

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Corona – bitte haben Sie Geduld!


Stand: 14.04.2020

Liebe Jagdgebrauchshundefreunde,

derzeit bestimmt Corona unser aller Leben, wie kein anderes Thema Zeit meines Lebens zuvor.

Vieles, was uns vor Wochen noch als besonders wichtig erschien, verblasst vor der Sorge um unsere Liebsten!

Die Gesundheit unserer Familien und Freunde, der Zusammenhalt der Gesellschaft über Partei- und Altersgrenzen hinweg, ja das Schicksal der Gesellschaft, das sind die wirklich wichtigen Dinge des Lebens!

So schlimm Corona auch ist, es hat zumindest ein Gutes:

Vielen wurde wieder in Erinnerung gebracht, worauf es wirklich ankommt im Leben!

Auch unsere Hundeprüfungen sind eindeutig nachrangig im Vergleich zum Überleben vieler Mitbürger und im Vergleich zu den harten Prüfungen, vor die uns alle das Leben derzeit stellt! Trotzdem verstehe ich, dass es für einige von Ihnen, die einen jungen Hund führen wollen, eine drängende Frage ist, wie es weiter gehen wird.

Vor dem Hintergrund von Corona und der aktuellen Lage hat der Jagdgebrauchshundverband vorige Woche seine Mitgliedsvereine aufgefordert, dieses Jahr keine Frühjahrsprüfungen mehr durchzuführen, selbst wenn dies möglicherweise in einzelnen Ländern nach dem 19. April nicht mehr verboten sei.

Es ist mir völlig unverständlich, dass nun, wenn auch zum Glück nur sehr vereinzelt, diese Entscheidung in Frage gestellt wird und stattdessen die Durchführung von Frühjahrsprüfungen trotz Corona gefordert wird.

Liebe Jagdgebrauchshundefreunde, die Frühjahrsprüfungen in diesem Jahr abzusagen ist der einzige verantwortungsvolle Weg. Wir dürfen weder die Gesundheit und das Leben der Prüfungsteilnehmer gefährden, noch die Bedenken von Politik und Gesellschaft ignorieren. Die ganze Welt befindet sich im Ausnahmezustand, da dürfen, können und wollen wir nicht so tun, als würde uns das nicht betreffen!

Aktuell arbeiten die Zuchtvereine in Abstimmung mit dem JGHV daran, allen Hundeführern zu gegebener Zeit eine geeignete Lösung anzubieten. Wie diese aussehen kann, hängt jedoch in Teilen auch davon ab, wie sich die Sachlage weiter entwickeln wird und kann deshalb heute noch gar nicht entschieden sein.

Zwar ist die Lage nicht mehr so dynamisch wie in den letzten Wochen, trotzdem ist es für nach wie vor in allen Bereichen ein Navigieren auf Sicht, keiner weiß was die Zukunft bringt! Das gilt für alle, Politik, Wirtschaft und jeden einzelnen von uns. Es ist nicht absehbar, wie umfangreich die Einschränkungen im Herbst noch sein werden. Der französische Staatspräsident hat zu Ostern das französische Volk informiert, dass er davon ausgeht, dass die Schließung der Grenzen bis September aufrecht erhalten bleibt, ebenso wie viele andere Maßnahmen. Andere Länder, einige Ministerpräsidenten und natürlich der amerikanische Präsident preschen hingegen vor und fordern eine rasche „Normalisierung“. In einem Punkt sind sich dann doch wieder alle einig:  Nichts wird wieder so, wie es war. Die „Normalisierung“ wird zwar kein komplettes Herunterfahren des öffentlichen Lebens mehr sein, sich aber von unserem gewohnten Leben vor Corona immer noch sehr stark unterscheiden und mit vielen, derzeit noch gar nicht voll absehbaren Einschränkungen verbunden sein.

Lassen Sie uns nun zu allererst hoffen, dass wir alle gesund und ohne größeren Schaden aus dieser Krise herauskommen werden, das ist das Wichtigste!

Und lassen Sie uns darauf vertrauen, dass die Zuchtverantwortlichen und die Prüfungsressorts in Zusammenarbeit mit dem Dachverband JGHV uns zu gegebener Zeit eine angemessene Lösung anbieten werden. Geben wir Ihnen die Zeit, die sie benötigen!

Bitte werben Sie bei Ihren Mitgliedern um Einsicht für die besondere Situation und bitte informieren Sie auch Ihre Mitglieder aktiv darüber, dass an Lösungen gearbeitet wird, und dass Lösungen zur Verfügung stehen werden!

Ganz persönlich möchte ich noch etwas loswerden:

All‘  diejenigen, die in dieser Zeit in Bezug auf Corona und die getroffenen Maßnahmen große Sprüche klopfen,

  • dass sie genau wüssten, wie mit Corona umzugehen ist
  • dass man Corona längst im Griff hätte, wenn man nur auf sie hören würde
  • dass dieser Corona-Hype doch alles übertrieben sei
  • dass dies alles nur eine Hysterie der Staatsmedien sei
  • dass doch alles halb so wild sei
  • dass man doch einfach weitermachen soll, wie bei der Grippe auch,

die sind nicht nur ignorant und dumm, sondern auch der Beweis, dass Dummheit und Ignoranz eben doch brandgefährlich sind!

Besonders schlimm ist dabei, dass solche Menschen nicht nur sich, sondern auch andere gefährden!

Bitte haben Sie Geduld, unterstützen Sie die geltenden Einschränkungen, auch wenn es schmerzt, und helfen Sie mit, dass wir gemeinsam aus dieser Krise kommen! Abstand halten und trotzdem zusammen halten!

Ich wünsche Ihnen allen alles Gute, bleiben Sie gesund!

Beste Grüße und Waidmannsheil

Wilfried Schlecht